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Landkreis

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Landkreis Artikel

Landkreis Beschreibung
Landkreis Beschreibung
vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Ein Landkreis (in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen Kreis) ist nach deutschem Kommunalrecht eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Er dient als Verwaltungseinheit für mehrere Städte, gelegentlich Samtgemeinden bzw. Verbandsgemeinden oder Ämter und Gemeinden. Die Kreise übernehmen zahlreiche Verwaltungsfunktionen wie beispielsweise die KFZ-Meldestellen, Krankenhäuser, Müllentsorgung, Führerscheinstelle etc. Durch die Organe des Kreises wird dieser handlungsfähig. Organe sind der in der Regel alle fünf Jahre (in Bayern alle sechs Jahre, in Hessen und Schleswig-Holstein alle vier Jahre) gewählte Kreistag als Willensbildungsorgan sowie der Landrat bzw. Oberkreisdirektor als Ausführungsorgan.

Städte mit mehr als 100 Tausend Einwohnern (in einigen Bundesländern aber auch kleinere Städte) gehören meist keinem Landkreis an, sondern übernehmen die Aufgaben des Landkreises selbst. Man spricht dann von kreisfreien Städten oder Stadtkreisen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es jedoch Städte mit mehr als 100 Tausend Einwohner, die nicht kreisfrei sind, z.B. Recklinghausen, Siegen, Neuss oder Hildesheim.

Kreisangehörige Städte, die auf Grund ihrer Größe (meist zwischen 20 Tausend und 100 Tausend Einwohner) teilweise Aufgaben einer kreisfreien Stadt erfüllen, erhalten in einzelnen Bundesländern eine Art Sonderstatus. Dies geschieht z.T. auf Antrag, aber auch von Amts wegen, wenn die hierfür vorgesehene Einwohnerschwelle erreicht ist. Diese Schwelle ist von Land zu Land unterschiedlich (z.B. in Baden-Württemberg bei 20.000, in Rheinland-Pfalz bei 25 Tausend Einwohnern). Die Sonderstatusstädte verbleiben in ihrem jeweiligen Landkreis, tragen meist jedoch eine besondere Nennung, z.B. Große Kreisstadt, Große selbständige Stadt oder Große kreisangehörige Stadt. Dabei hat der Begriff "Kreisstadt" hier nichts mit dem Sitz des Kreises zu tun. Eine Stadt kann z.B. "Große Kreisstadt" sein, muss damit aber nicht Sitz des Landkreises sein (Beispiel: Backnang ist "Große Kreisstadt" in dem Rems-Murr-Kreis, Sitz des Rems-Murr-Kreises ist jedoch Waiblingen). In dem Gegensatz dazu kann eine Stadt "Kreisstadt" aber nicht "Große Kreisstadt" sein (Bsp.: Künzelsau ist Kreisstadt des Hohenlohekreises. Sie ist aber keine "Große Kreisstadt", weil sie dies erst dann sein kann, wenn sie mehr als 20 Tausend Einwohner hat).

Zur Deckung des Finanzbedarfs können Kreise eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben.

Zur Koordination und zur politischen Interessenvertretung sind die Landkreise in 13 Landesverbänden und auf Bundesebene in dem Deutschen Landkreistag zusammengeschlossen.

Siehe auch Liste der Landkreise in Deutschland, Bezirk

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